Schüler von Nicht-Verbandsgemeinden können grundsätzlich auch an der Musikschule Eigenamt unterrichtet werden.
Bedingung
Die Kosten für den Unterricht sind bei Primarschülern sowie Jugendlichen durch die Verbandsgemeinden subventioniert.
Wenn ein solcher Schüler aus einer anderen Gemeinde an der Musikschule Eigenamt Unterricht nehmen möchte, können die Eltern ein Gesuch bei der jeweiligen Wohngemeinde stellen und die Subventionen würden (nur bei einer Bewilligung durch die Wohngemeinde) von dieser übernommen. Ansonsten gehen die Kosten voll zu Lasten der Eltern. Unterrichtskosten sind in diesem Fall auf Anfrage.
Bei Oberstufenschülern wird die Unterrichtslektion teilweise durch den Kanton subventioniert. Deshalb kann jeder Oberstufenschüler, wenn er wohnhaft im Kanton Aargau ist, an unserer Musikschule zu den gleichen Konditionen Unterricht belegen.